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AG Magdeburg, 18.03.2022 - 5 Gs 236 Js 51309/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 18.03.2022 - 5 Gs 236 Js 51309/21
- LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren …
Auf die sofortige Beschwerde des Beschuldigten werden der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 18.03.2022 (Az. 5 Gs 236 Js 51309/21 (497/22)) aufgehoben und dem Beschuldigten Rechtsanwalt pp.Das Amtsgericht Magdeburg hat den Beiordnungsantrag mit Beschluss vom 18.03.2022 (Az. 5 Gs 236 Js 51309/21 (497/22)), für den ein Zustellnachweis nicht aktenkundig ist, zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass weder die Schwere der Tat noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheinen ließen.